BAB A38, Steinbachtalbrücke

Leistungen:
Bauoberleitung und Bauüberwachung in einer Ingenieurgemeinschaft

Bauzeit:
2000 bis 2002

Baukosten:
14,3 Mio. €

Die Steinbachtalbrücke wird in den Achsen 10 bis 50 auf Bohrpfählen und in den Achsen 60 bis 70 flach gegründet. Auf den Widerlagern und architektonisch gestalteten Vollpfeilern ist der Überbau mittels Kalottenlagern aufgelagert. Horizontale Festpunkte sind in den Achsen 30 bis 50.

Auf dem einteiligen Überbau, der als einzelliger Kastenquerschnitt in Stahlverbundbauweise errichtet wird, werden beide Fahrbahnen der Steinbachtalbrücke überführt.

Um Einschränkungen für spätere Umbauten oder Verstärkungen zu vermeiden, ist der Querschnitt so konstruiert und bemessen, dass die Stahlbetonfahrbahnplatte halbseitig, abschnittsweise ausgebaut und erneuert werden kann. Auf der verbleibenden Fahrbahnhälfte ist dann noch 4 + 0 Verkehr mit eingeschränkten Fahrstreifen möglich.

Das Bauwerk ist somit aus folgenden Gründen eine sehr moderne, technisch anspruchsvolle Konstruktion:

  • Die Stahlverbundbauweise erlaubt große Stützweiten.
  • Die Auswechselbarkeit der Fahrbahnplatte unter rollendem halbseitigen Verkehr gewähr-leistet eine gute Unterhaltung und Anpassungsfähigkeit.
  • Der einteilige Überbau ist wirtschaftlich vorteilhaft.

Hergestellt wird der Überbau im Taktschiebeverfahren. Der nach oben noch offene Stahl U-Querschnitt wird hinter dem Widerlager in Achse 10 aus werksgefertigten Teilen, in Taktlängen von ca. 20 m zusammengeschweißt. Jeweils nach dem Verschweißen eines Taktes wird der bis dahin gefertigte Überbau um die Taktlänge zum Widerlager Achse 70 verschoben.

Nach Fertigstellung und Einschub des offenen Stahlkastens wird die Fahrbahnplatte auf einem verfahrbaren Schalwagen in Abschnitten betoniert. Diese Herstellung der Fahrbahnplatte wird „Pilgerschrittverfahren“ genannt.

Neben den technischen Belangen wird im Einklang mit der erteilten Plangenehmigung während der Bauzeit auch auf den Umwelt- und Landschaftsschutz besonders geachtet.

Mit der Einzäunung des gesamten Baufeldes werden die Baugrenzen streng eingehalten und nachteilige Eingriffe auf den angrenzenden Wald vermieden.
Darüber hinaus ist hier bestimmend, dass die Steinbachtalbrücke in einem Wasserschutzgebiet errichtet wird, welches als engere Schutzzone ausgewiesen ist.

Die Abdichtung tieferer Bodenschichten gegen wassergefährdende Stoffe mit bindigem Boden, die Begrenzung von Verweildauern der Baugeräte im Baufeld bei Stillstand und Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Schutzauflagen, die beim Bauen sorgfältig beachtet werden.

 

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